 
 
  
 
 
 
 
  
Rainer Schein
  •
  
  Fachkraft für Arbeitssicherheit
  •
  
  Brandschutzbeauftragter 
 
 
  
 
  
 
 
 
 
  
Patrick Schein
  •
  
  Fachkraft für Arbeitssicherheit
  •
  
  Gefahrstoffbeauftragter
  •
  
  Brandschutzbeauftragter  
 
  
  
 
  Schein Arbeitssicherheit seit 1999
 
 
  Unternehmen
  haben
  die
  Möglichkeit,
  zur 
  Verringerung
  Ihrer
  Eigenbelastung,
  externe 
  Fachkräfte
  für
  Arbeitssicherheit
  zu
  bestellen.
  Denn 
  nach
  dem
  Arbeitssicherheitsgesetz
  kann
  der 
  Unternehmer
  die
  sicherheitstechnische
  Betreuung 
  seines
  Unternehmens
  auch
  durch
  die
  Bestellung
  einer 
  externen
  Fachkraft
  für 
  Arbeitssicherheit
  sicherstellen. 
  Als
  Unternehmer
  müssen
  Sie
  also
  nicht
  alles
  selbst 
  machen,
  sondern
  die
  Gesetzgebung
  erlaubt
  es
  Ihnen, 
  uns
  als
  Fachkraft
  fürs
  Arbeitssicherheit
  zu
  bestellen, 
  um
  Ihnen
  zuzuarbeiten.
  Wir
  helfen
  Ihnen
  kompetent 
  und
  zuverlässig,
  Anforderungen
  des 
  Arbeitsschutzgesetzes,
  seiner
  Vorschriften
  und 
  Richtlinien zu genügen.
  Die Bestellung einer externen Fachkraft für 
  Arbeitssicherheit bietet viele Vorteile:
  - Neutrale und wertfreie Betrachtung der 
  betrieblichen Situation.
  - Die Freistellung und Qualifizierung von 
  betrieblichen Personal entfällt.
  - Entlastung der Betriebsleitung.
  - Messgeräte für die Arbeitsplatzanalyse müssen nicht 
  vorgehalten werden.
  Als überregional tätige externe Fachkräfte für 
  Arbeitssicherheit mit jahrelanger Erfahrung betreuen 
  wir Betriebe nach DGUV Vorschrift 2 als
  Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit 
  (SIFA/FASI)
  Unsere Leistungen umfassen vollständig den sich aus 
  der DGUV Vorschrift 2 ergebenden Aufgabenumfang.
        PATRICK SCHEIN
       RAINER SCHEIN
 
 
  Bestellung 
  einer externen 
  Fachkraft für Arbeitssicherheit
 
 
  
Willkommen
 
 
 
  
  
 
   
   
 
 
  Schein Arbeitssicherheit seit 1999
 
  
 
  © 2025 Schein Arbeitssicherheit seit 1999