Unsere Dienstleistungen
Grundlage
für
Art
und
Umfang
der
bedarfs-
gerechten
Betreuung
und
des
daraus
abgeleiteten
Handlungsbedarfs
ist
die
Ermittlung
der
betriebs-
bezogenen
Gefährdungen
und
Belastungen.
Diese
werden
aus
der
Grundbetreuung
und
einem
be-
triebsspezifischen
Betreuungsanteil
ermittelt.
Wir
orientieren
uns
an
den
betrieblichen
Möglich-
keiten
und
binden
Ihre
betrieblichen
Mitarbeiter
in unser Sicherheitskonzept mit ein.
Das Leistungspaket umfasst folgende Maßnahmen:
•
Regelmäßige Begehungen:
Die
Begehung
ihres
Betriebes
erlaubt
es,
gemeinsam
mit
Ihnen
bzw.
mit
einem
Beauftragten
Ihrerseits
die
Bedingungen
an
den
Arbeitsplätzen
untersuchen.
•
Arbeitschutzausschusssitzung:
Teilnahme an
Arbeitsschutzausschusssitzungen.
Der
Arbeitsausschuss
(ASA)
ist
ein
Organ
des
betrieblichen
Arbeitsschutzes
und
wird
ab
einer
Betriebsgröße
mit
mehr
als
20
Beschäftigten
vorgeschrieben
( § 11 Arbeitssicherheitsgesetz -ASIG).
•
Gefährdungsbeurteilung:
Wir
unterstützen
Sie
bei
der
Erstellung
und
Fortschreibung
der
Gefährdungsbeurteilung.
Der
Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung
die
für
Beschäftigten
mit
der
Arbeit
verbunden
Gefährdungen
zu
ermitteln
und
Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen
(§
5
und
6
des
Arbeitsschutzgesetz).
Das
Ergebnis
der
Gefährdungsbeurteilung,
die
von
Ihm
festgelegten
Maßnahmen
und
das
Ergebnis
Ihrer Überprüfung sind schriftlich festzuhalten.
•
Betriebsanweisungen:
Arbeitsschutz
und
Unfallverhütungsvorschrift
verlangen,
Betriebsanweisungen
vorzuhalten.
Dies
gilt
sowohl
für
Maschinen
und
Anlagen,
als
auch für Arbeits- und Gefahrstoffe.
Wir erstellen Ihnen diese Betriebsanweisungen.
•
Unterweisungen:
In
fragen
des
Unfall-
und
Gesundheitsschutzes
müssen
Ihre
Mitarbeiter
regelmäßig
unterwiesen
werden ( Arbeitsschutzgesetz §12)
Nach
§
4
der
Unfallverhütungsvorschrift
DGUV-Vorschrift
1
Grundsätze
der
Prävention,
sind
die
Unterweisungen
mindestens
einmal
Jährlich
durchzuführen.
Wir
schulen
Ihre
Vorgesetzten und Ihre Mitarbeiter.
•
Gefahrstoffkataster:
Haben
Sie
Gefahrstoffe
in
Ihrem
Unternehmen
sind
sie
verpflichtet,
ein
Gefahrstoffverzeichnis
zu
führen.
Wir
übernehmen
dessen
Erstellung,
Prüfung und Einstufung.
•
Persönliche Schutzausrüstung:
Persönliche
Schutzausrüstung
ist,
wenn
nötig,
vom
Arbeitgeber
zu
stellen.
Wir
beraten
Sie
gerne.
•
Lärmmessung:
Lärm ist gesundheitsschädlich.
Wir
führen
Arbeitsplatzmessungen
durch
und
erstellen ein Lärmprotokoll.
•
Beleuchtungsmessung:
Ausreichende
Beleuchtung
ist
wichtig
für
einen
Arbeitsplatz,
sowohl
um
Unfälle
zu
vermeiden,
aber auch um Leistungsfähigkeit
und
Qualität
zu
sichern.
Wir
überprüfen
Ihre
Arbeitsplätze
und
erarbeiten,
wenn
nötig,
Lösungsvorschläge.
•
Aus-und Fortbildung:
Wir
bilden
wir
Ihre
Mitarbeiter-/in
bei
Ihnen
im
Unternehmen
als
Brandschutzhelfer
(BSH)
gemäß DGUV-Information 205-023 aus.
Grundlagen:
Die
Anzahl
der
Brandschutzhelfer
ergibt
sich
aus
der Gefährdungsbeurteilung.
Brandschutzhelfer
(nach
ASR
A
2.2
Abs.
7.3
Punkt
2)
sollten
min.
5%
der
Beschäftigten
sein,
auch
bei
Krankheit
oder
Urlaub
der
Mitarbeiter
sollten die 5% sichergestellt sein.
Weitere rechtliche Grundlagen:
- § 10 Abs. 2 ArbSchG
-ASR
A2.3
Fluchtwege
und
Notausgänge,Flucht- und Rettungsplan
- ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
-DGUV Information 205-023
Brandschutzhelfer - Ausbilden und
Befähigung
•
Sonstige Messungen:
Nach Rücksprache.
•
Online-Meetings:
Auf Wunsch.
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